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Stand 26.11.2025

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
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A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LAB214 – unicardio, Inh. Hilmer Amendy, Wunstorfer Str. 101, 30453 Hannover (nachfolgend „unicardio“) und seinen Kunden.

Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen gelten.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn unicardio ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen unicardio und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hannover Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Vertragsschluss, Lieferung und Leistung

(1) Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf der Webseite stellt, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch unicardio, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.

(2) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

(3) Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(4) Bei Warenlieferungen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang. Bei Unternehmern geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.

(5) unicardio ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Dritte, insbesondere Druckereien, Hersteller, Hostinganbieter, Versanddienstleister und sonstige Produktionspartner einzusetzen.

(6) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von unicardio, insbesondere höhere Gewalt, können vereinbarte Leistungs- und Lieferzeiten entsprechend verlängern. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

(7) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs durch den Kunden können zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Kosten und einer Anpassung vereinbarter Termine führen. unicardio wird den Kunden hierüber informieren, soweit die Auswirkungen nicht offensichtlich sind.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Soweit im jeweiligen Auftrag urheberrechtlich geschützte Leistungen entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit diese Rechte bei unicardio liegen.

(2) Art und Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Eine Übertragung weitergehender Nutzungsrechte, insbesondere zur Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder kommerziellen Weiterverwertung, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

(3) Rechte an eingesetzten Bestandteilen Dritter, insbesondere Schriftarten, Stockmaterial, Softwarebibliotheken, Plugins, 3D-Assets oder sonstigen lizenzierten Inhalten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

(4) unicardio ist berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Arbeiten unter Nennung des Kunden als Referenz zu präsentieren, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen oder etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kann der zukünftigen Referenznutzung widersprechen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Online-Shop angegebenen Preise.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Projektleistungen kann unicardio vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Anzahlung verlangen. Mit der Leistungserbringung wird erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen.

(4) Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten können Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden.

(5) Kosten externer Leistungen oder Materialien können ganz oder teilweise im Voraus berechnet werden.

(6) Bei über externe Produktions- oder Dienstleistungspartner abgewickelten Leistungen kann eine Service- oder Bearbeitungspauschale berechnet werden. Deren Höhe wird vor Auftragserteilung im Angebot, im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt die Ware Eigentum von unicardio. Bei Bestellern, die juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer sind, gilt dies für alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Vermögensverfall kann unicardio vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückholen. Die Rücknahme erfolgt zum Verkehrswert, wobei der Besteller die Kosten trägt. Verwertungskosten werden pauschal mit 5 % des Verkaufswertes angesetzt, Anpassungen auf Nachweis sind möglich.

(3) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch unicardio gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.

(4) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum von unicardio und dürfen nur gemäß schriftlicher Vereinbarung über den Testzweck hinaus verwendet werden.

§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Der Besteller darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

§ 9 Haftung und bereitgestellte Inhalte

(1) unicardio haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Dateien, 3D-Modelle und sonstige Materialien rechtmäßig für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.

(4) Der Kunde versichert, über die hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen zu verfügen und informiert unicardio über ihm bekannte rechtliche Einschränkungen.

(5) Wird unicardio aufgrund eines vom Kunden bereitgestellten Materials von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde unicardio im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten frei, sofern die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.

(6) Für Inhalte oder Materialien, die unicardio selbst auswählt oder beschafft, gelten die vorstehenden Regelungen nicht ohne Weiteres. Die Verantwortlichkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 10 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von unicardio nicht zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse, welche die Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, Ausfällen von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, behördlichen Maßnahmen sowie entsprechenden Störungen bei notwendigen Produktions-, Hosting-, Transport- oder sonstigen Leistungspartnern.

Dauert das Leistungshindernis dauerhaft an, gelten die gesetzlichen Regelungen über Unmöglichkeit und Rücktritt.

§ 10a Leistungen externer Produktionspartner

(1) unicardio ist berechtigt, zur Durchführung von Aufträgen externe Produktions- und Dienstleistungspartner einzusetzen. Dies betrifft insbesondere Druckereien, Hersteller, Versandunternehmen und technische Dienstleister.

(2) Soweit unicardio gegenüber dem Kunden selbst Vertragspartner für die betreffende Leistung ist, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber unicardio unberührt.

(3) Bei Reklamationen gegenüber einem Produktionspartner übernimmt unicardio im Rahmen des jeweiligen Auftrags die erforderliche Kommunikation und Abwicklung mit diesem Partner.

(4) Ist unicardio ausdrücklich lediglich als Vermittler einer Fremdleistung tätig und kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande, wird der Kunde hierüber vor Vertragsschluss informiert.

§ 11 Ablehnung und Beendigung von Aufträgen

unicardio behält sich vor, Aufträge vor Vertragsschluss abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt oder Durchführung gegen geltendes Recht verstößt oder diskriminierende, menschenverachtende, gewaltverherrlichende oder vergleichbare Inhalte zum Gegenstand hat.

Nach Vertragsschluss richten sich Rücktritt, Kündigung und sonstige Beendigungsrechte nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, können Daten insbesondere an Produktions-, Versand-, Zahlungs- oder technische Dienstleister übermittelt werden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen enthält die aktuelle Datenschutzerklärung von unicardio.

§13 SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

B. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

1. Allgemeines

(1) Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch unicardio als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlichem gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung, des zugrunde liegenden Hauptvertrags sowie dokumentierter Weisungen des Auftraggebers verarbeitet.

(3) Die Vereinbarung gilt für alle Leistungen, bei denen unicardio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

(1) Gegenstand der Verarbeitung sind die im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen, soweit unicardio dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Webhosting und Serverbetrieb,
  • technische Betreuung von Webseiten und Webanwendungen,
  • Wartung und Support,
  • Datensicherung und Wiederherstellung,
  • Administration von N.I.N.A.-Systemen,
  • technische Verarbeitung von Formular-, Kunden- und Nutzerdaten.

(2) Die Verarbeitung beginnt mit Aufnahme der jeweiligen Auftragsverarbeitung und dauert grundsätzlich für die Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags. Sie endet mit der vollständigen Löschung oder Rückgabe der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Art und Zweck der Verarbeitung richten sich nach den jeweils beauftragten Leistungen. Personenbezogene Daten werden insbesondere gespeichert, bereitgestellt, übermittelt, gesichert, geändert oder gelöscht, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist.

3. Arten personenbezogener Daten und betroffene Personen

Je nach beauftragter Leistung können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • Stamm- und Kontaktdaten,
  • Adressdaten,
  • Vertrags- und Kundendaten,
  • Abrechnungsdaten,
  • Nutzungs- und Protokolldaten,
  • Kommunikationsdaten,
  • Formular- und Inhaltsdaten,
  • sonstige Daten, die der Auftraggeber innerhalb der bereitgestellten Systeme verarbeitet.

Betroffene Personen können insbesondere sein:

  • Kunden und Interessenten des Auftraggebers,
  • Webseitenbesucher und Nutzer,
  • Mitarbeiter und Ansprechpartner,
  • Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber erteilt Weisungen grundsätzlich in dokumentierter Form, insbesondere schriftlich, per E-Mail oder über dafür vorgesehene technische Verwaltungsfunktionen.

(3) Ist unicardio der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird der Auftraggeber hierauf unverzüglich hingewiesen. Die Durchführung der betreffenden Weisung kann bis zur Klärung ausgesetzt werden.

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

unicardio verpflichtet sich insbesondere,

  • personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten,
  • die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten,
  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen,
  • den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten angemessen zu unterstützen,
  • den Auftraggeber bei Datenschutzverletzungen unverzüglich zu informieren,
  • den Auftraggeber im erforderlichen Umfang bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO zu unterstützen,
  • nach Beendigung der Verarbeitung personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht,
  • die zur Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereitzustellen.

6. Weitere Auftragsverarbeiter

(1) Der Auftraggeber erteilt unicardio eine allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

(2) unicardio informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber erhält Gelegenheit, aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Widerspruch einzulegen.

(3) unicardio verpflichtet weitere Auftragsverarbeiter vertraglich mindestens zu denselben Datenschutzpflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.

(4) Aktuell eingesetzter Unterauftragnehmer für die Server-Infrastruktur:

Unterauftragnehmer Standort Leistung
Vautron Rechenzentrum AG Deutschland Server-Infrastruktur / Rechenzentrumsleistungen

7. Nachweise und Kontrollrechte

(1) unicardio stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung und der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

(2) Soweit erforderlich, können Kontrollen oder Audits nach vorheriger angemessener Terminabstimmung durchgeführt werden. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Sicherheitsinteressen von unicardio und eingesetzten Unterauftragnehmern zu berücksichtigen.

(3) Soweit geeignete Zertifizierungen, Prüfberichte oder sonstige Nachweise verfügbar sind, können diese vorrangig zur Erfüllung der Kontrollpflichten herangezogen werden.

(4) Über das erforderliche Maß hinausgehende Aufwendungen können nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.

8. Betroffenenrechte

unicardio unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen in angemessenem Umfang bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO.

Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an unicardio, wird die Anfrage grundsätzlich an den Auftraggeber weitergeleitet, sofern unicardio nicht gesetzlich zu einer eigenen Bearbeitung verpflichtet ist.

9. Rückgabe und Löschung

Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung werden personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers gelöscht oder diesem zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Vorhandene Sicherungskopien werden im Rahmen der technisch vorgesehenen Löschzyklen überschrieben oder gelöscht und bis dahin nicht mehr produktiv verarbeitet.

9. Technische und organisatorische Maßnahmen

Siehe Anlage Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO.

10. Geheimhaltungspflichten

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.

(2) Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die Öffentlich bekannt sind.

11. Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Auftragsverarbeitung. Sie endet, wenn unicardio keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers mehr im Auftrag verarbeitet und die Daten gemäß dieser Vereinbarung zurückgegeben oder gelöscht wurden.

12. Datenschutzverletzungen

unicardio informiert den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, soweit diese die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen.

Die Mitteilung enthält, soweit zu diesem Zeitpunkt verfügbar, Informationen über Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Daten, mögliche Folgen und bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen.

unicardio unterstützt den Auftraggeber im erforderlichen und zumutbaren Umfang bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.

Unterauftragnehmer Verarbeitungsstandort Art der Dienstleistung
Vautron Rechenzentrum AG Deutschland Server-Infrastruktur

Anlage zum Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung nach DS-GVO Technische und Organisatorische Maßnahmen

1. Zutrittskontrolle – durch Vautron Rechenzentrum AG - Regensburg

• Elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung
• Dokumentierte Schlüsselvergabe an Mitarbeiter
• Richtlinien zur Begleitung von Gästen im Gebäude
• 24/7 personelle Besetzung der Rechenzentren
• Videoüberwachung von Serverräumen
• Rechenzentren sind alarmgesichert (Einbruch, Sabotage) mit Aufschaltung an einen externen Sicherheitsdienst
• Rechenzentren sind nicht als solche gekennzeichnet (neutrale Schilder)

2. Zugangskontrolle

• Root-Zugang nur für Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters über das zentrale SSHGateway. Die Zugänge sind über Zwei-Faktor-Authentifizierung streng abgesichert, der Zugriff auf die Server findet verschlüsselt statt
• Der Kunde entscheidet allein und ausschließlich darüber, welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitetet werden

3. Zugriffskontrolle

• Interne Verwaltungssysteme der Auftragnehmerin so wie Vautron Rechenzentrum AG - Regensburg
• Wie bereits oben unter Zugang ausgeführt, erfolgt die Datenverarbeitung durch den Auftraggeber. Der Auftragsverarbeiter hat keinen Einfluss auf die durch den Auftraggeber verwendeten Datenverarbeitungsprogramme, so dass der Zugriff auf Daten ausschließlich durch den Kunden geregelt werden kann. Ausgenommen, der Auftraggeber beauftragt den Auftragsverarbeiter schriftlich und ggf. durch ein gesonderten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag.
• Der Auftragnehmer wird zu einer regelmäßigen Sicherung seiner Daten angehalten.
• Revisionssicheres, verbindliches Berechtigungsvergabeverfahren für Mitarbeiter der Vautron Rechenzentrum AG - Regensburg.
• Für übertragene und installierte Daten / Software ist einzig der Auftragnehmer in Bezug auf Sicherheit und Updates zuständig.

4. Weitergabekontrolle

• Alle Mitarbeiter und weitere Auftragsverarbeiter sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.
• Rückgabe oder datenschutzgerechte Löschung der Daten nach Auftragsbeendigung, es erfolgt eine Protokollierung von Datenvernichtung
• Möglichkeiten zur verschlüsselten Datenübertragung werden im Umfang der Leistungsbeschreibung des Vertrages zur Verfügung gestellt.

5. Eingabekontrolle

• Die Daten werden vom Auftraggeber selbst eingegeben bzw. erfasst.
• Die Verantwortung der Eingabekontrolle obliegt dem Auftraggeber.

6. Auftragskontrolle

• Mitarbeiter und weitere Auftragsverarbeiter werden in regelmäßigen Abständen im Datenschutzrecht unterwiesen und sie sind vertraut mit den Verfahrensanweisungen und Benutzerrichtlinien für die Datenverarbeitung im Auftrag, auch im Hinblick auf das Weisungsrecht des Auftraggebers. Die Datenschutzerklärung enthält detaillierte Angaben über Art und Umfang der beauftragten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftragsverarbeiter.
• Die Datenschutzerklärung enthält detaillierte Angaben über die Zweckbindung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers.

7. Verfügbarkeitskontrolle

• Interne Verwaltungssysteme der Auftragnehmerin durch Vautron Rechenzentrum AG - Regensburg
• Backup- und Recovery-Konzept mit täglicher Sicherung aller relevanten Daten (verschlüsselte Übertragung).
• Sachkundiger Einsatz von Schutzprogrammen (Virenscanner, Firewalls, Verschlüsselungsprogramme, SPAM-Filter).
• Einsatz von Festplattenspiegelung bei allen relevanten Servern.
• Monitoring aller relevanter Server.
• Einsatz unterbrechungsfreier Stromversorgung.
• Dauerhaft aktiver DDoS-Schutz.
• Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
• Einsatz unterbrechungsfreier Stromversorgung.
• Mehrfach redundate Klimatisierung, Alarmierung bei Ausfall der Klimatisierung
• Redundante Netzwerkaussenanbindungen und Peerings, Alarmierung bei Ausfall des Netzwerks
• Dauerhaft aktiver DDoS-Schutz.

8. Trennungskontrolle zur Datensicherung (physikalisch / logisch)

• Interne Verwaltungssysteme der Auftragnehmerin durch Vautron Rechenzentrum AG - Regensburg
• Die Trennungskontrolle obliegt dem Auftraggeber.